§ 278a des Strafgesetzbuchs, der sogenannte Mafiaparagraph, wird verwendet, um aufmüpfige Gruppen, die den Machteliten in Österreich auf die Nerven gehen, zu kriminalisieren. Das beste Beispiel dafür ist der Tierschutzprozess. Nach 4 Jahren Ermittlungen mit allen Schikanen wurden keine Hinweise auf Straftaten gefunden. Das Justizministerium gab daraufhin die Weisung, nur nach § 278a mit dem Argument anzuklagen, die betroffenen TierschützerInnen würden zwar nur legale Kampagnen führen, aber damit wissentlich die Ziele von StraftäterInnen fördern, die z.B. Pelzgeschäften die Scheibe einschlagen. Mit einer legalen Demo gegen Pelz unterstütze man indirekt und ideell eine einem unbekannte Person, die irgendwann irgendwo eine Scheibe eines Pelzgeschäfts eingeschlagen hat. So lässt sich aber jeder Protest kriminalisieren. Deshalb muss § 278a entschärft werden!