Die Regierung plant den § 278 zu erweitern und zu verschärfen.
Laut Gesetzesentwurf soll in naher Zukunft bereits das Anbieten oder Beschaffen von Medienwerken, deren Inhalt geeignet ist, als Anleitung zu einer terroristischen Straftat zu dienen, mit Freiheitsentzug strafbar sein.
Heftige Kritik dagegen gibt es von verschiedenen NGOs, RechtsexpertInnen und vielen Privatpersonen.
Link: Gesetzesentwurf und diverse Stellungnahmen:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00119/index.shtml
Link: Zusammenfassung der wichtigsten Kritikpunkte der ExpertInnen:
http://www.demokratie-retten.at/experten.php